Kurzer Überblick
Ort: Sportplatz Tramm, Hauptstraße 1, 19089 Tramm
Wertungsgruppen: Männer, Frauen
Wichtigste abweichende Regeln zur DFV WKO 2016
- Als „Pumpe“ ist die „ TS 8/8 DDR “ zu verwenden
- Es können auch A-Saugschläuche: 3×1,60m verwendet werden
- Zeitmessung mittels Klappe und elektronischer Zeitmessung
- Start nur von der rechten Seite
- Der Kuppelzustand der Mittelkupplung der Saugleitung ist während des gesamten Laufes nicht von Bedeutung
1. ALLGEMEINES
1.1 Wertungsgruppen
Die Wettkampfmannschaften werden in zwei Wertungsgruppen unterteilt:
Wertungsgruppe „Männer“
Wertungsgruppe „Frauen“
Gemischte Mannschaften (Männer und Frauen) dürfen in der Wertungsgruppe „Männer“ starten.
In der Wertungsgruppe „Frauen“ darf der Posten des Maschinisten durch einen Mann besetzt sein.
1.2 Mannschaftsstärke
Die Gesamtstärke einer Sportwettkampfmannschaft beträgt maximal 9 Personen. Für den Löschangriff werden mindestens 7 Starter benötigt.
1.2 Mannschaftsstärke
Die Gesamtstärke einer Sportwettkampfmannschaft beträgt maximal 9 Personen. Für den Löschangriff werden mindestens 7 Starter benötigt.
2. WETTKAMPFGERÄTE UND PERSÖNLICHE AUSRÜSTUNG
2.1 Bekleidung und persönliche Ausrüstung
Die Wettkämpfer/innen treten in Einsatzbekleidung oder in Sportbekleidung mit Feuerwehr- oder Sporthelm nach DIN, mit Stiefeln, Schuhen oder Sportschuhen an.
a) Wettkampfbekleidung:
Die Wettkampfbekleidung muss undurchsichtig sein (auch im nassen Zustand). Die Oberarme müssen bedeckt und die Hosenlänge darf höchstens 10 cm vom Boden entfernt sein.
b) Schuhe:
Die Schuhe dürfen keine Spezialanfertigungen sein, welche dem/der Wettkämpfer/in Vorteile gegenüber anderen bringen. Im Bereich der Sohle und des Absatzes können sich Profile, Stollen oder Dornen mit maximal 6 mm Länge bzw. Tiefe befinden.
Der Löschangriff ist als feuerwehrtechnische Disziplin zu definieren. Deshalb muss dort ein Feuerwehrschutzanzug, der mindestens die Reiß- und Abriebfestigkeit in Anlehnung an die EN 469 / HuPF oder andere landesrechtliche Bestimmungen hat, getragen werden. Dazu zählt die vom DFV definierte Wettbewerbskleidung. Es muss festes und den Knöchel umschließendes Schuhwerk getragen werden.
Wettkämpfer/innen mit unzulässiger bzw. unvollständiger Bekleidung werden zum Wettkampf nicht zugelassen.
2.2 Wettkampfgeräte für den Löschangriff
Die Wettkampfgeräte in der Disziplin Löschangriff sind für Männer und Frauen identisch. Die Storzkupplungen aller Geräte müssen rund sein, Abflachungen der Kupplungen sind nicht zulässig.
Folgende Geräte sind durch die teilnehmenden Mannschaften zu stellen:
2 C-Strahlrohre
nach Norm mit oder ohne Absperreinrichtung
Mundstücksweite: max. 12,5 mm Ø mit Storzkupplungen
passend zu den C-Druckschläuchen. Die Mundstücksöffung muss rund sein und darf konstruktiv nicht erweitert werden.
Gesamtlänge eines Strahlrohres max. 50 cm
4 C-Druckschläuche mind. 42 mm Innendurchmesser
Schlauchlänge 15 m ± 1 m
nach Norm mit Storzkupplungen ohne Sicherungsstifte o. ä. Die Schlauchlänge darf nicht durch Krafteinwirkung verändert werden.
3 B-Druckschläuche mind. 75 mm Innendurchmesser
Schlauchlänge 20 m ± 1 m
nach Norm mit Storzkupplungen ohne Sicherungsstifte o. ä.
Die Schlauchlänge darf auch hier nicht durch Krafteinwirkung verändert werden.
1 Verteiler B-CBC
nach Norm mit Storzkupplungen
An der B-Eingangskupplung des Verteilers ist ein Sicherungsstift zugelassen und aus Unfallschutzgründen empfehlenswert.
Ein Tragegriff am Verteiler ist zulässig.
1 Tragkraftspritze TS 8/8 DDR
nach Norm mit einer Nennleistung von mindestens 800 l pro Minute bei 8 bar
Storzkupplungen
2 A-Saugschläuche
mind. 110 mm Durchmesser
Länge 2,5 m
Bzw. 3 A-Saugschläuche
mind. 110 mm Durchmesser
Länge 1,6 m
Bei der Verwendung von 3 A-Saugschläuchen dürfen 2 bereits vorgekuppelt sein.
Ausführung nach Norm mit Storzkupplungen ohne jegliche Kupplungshilfen, drehbar ohne Arretierung.
1 A-Saugkorb
nach Norm aus Metall oder Kunststoff (auch gemischtes Material möglich) mit Storzkupplungen zu den Saug-schläuchen passend und ohne Veränderungen (z.B. Schutzsiebmaschenweite, Rückschlagklappe o. ä.)
2 Kupplungsschlüssel
nach Norm, zu den Saugschläuchen und zum Saugkorb passend
Folgende Geräte werden durch den Veranstalter gestellt:
1 Podest
mit Ausmaß 2 x 2 m, Höhe 10 cm, von den Startlinienseiten untertrittsicher verblendet
1 Wasserbehälter
Offener stabiler Behälter aus Metall mit senkrechten Wänden und einem Fassungsvermögen von mindestens 1000 Litern. Die obere Kante des Behälters liegt 85cm über dem Boden des Wettkampfplatzes. Der Behälter muss vor dem Start vollständig mit Wasser gefüllt sein. Das Nachfüllen der Wasserbehälter während des Laufes ist nicht zulässig.
2 Zielgeräte
Die Zielgeräte sind zwei Klappen, welche durch den Wasserstrahl zum Kippen gebracht werden müssen. Die Klappen sind mit einer elektronischen Zeitnahme ausgerüstet.
3. WETTKAMPFLEITUNG UND KAMPFRICHTER
3.1 Allgemeines
Die Kampfrichter werden durch den Veranstalter gestellt. Der zuständige Hauptwettkampfrichter ist bei Fragen zum Wettkampf die alleinige Ansprechperson.
3.2 Proteste
Die Mannschaften haben das Recht, gegen Entscheidungen der Kampfrichter Protest bei der Wettkampfleitung einzulegen.
Proteste zu Kampfrichterentscheidungen sind nur bezüglich der eigenen Mannschaft zulässig. Sie müssen formlos, jedoch schriftlich durch den Mannschaftsleiter der betroffenen Mannschaft bis spätestens 15 Minuten nach Bekanntgabe des jeweiligen Kampfrichterurteils beim Hauptwettkampfrichter eingereicht werden.
Videobeweise von Mannschaften zur Aufklärung von Protesten
sind unzulässig.
4 DER WETTKAMPFPLATZ
4.1 Allgemeine Bestimmungen
Der Wettkampfplatz ist der Sportplatz in 19089 Tramm. Der Lauf findet auf einer Rasenfläche statt.
Trainingsmöglichkeiten sind für auswärtige Mannschaften nicht möglich.
4.2 Die Wettkampfbahn für den Löschangriff
Die Wettkampfbahn für den Löschangriff ist 95 m lang und 20 m breit. Es sind 2 Wettkampfbahnen nebeneinander angeordnet.
Der Start erfolgt von rechts.
9 m nach der jeweiligen Startlinie befindet sich die Seitenkante des Podestes. Auf diesem Podest werden die Wettkampfgeräte durch die Wettkampfgruppe abgelegt.
Die Wasserentnahmestelle befindet sich linksseitig, 4 m von der linken Kante des Podestes. Die Wasserentnahmestelle ist mittig zum Podest ausgerichtet.
9 m nach der Startlinie, 5 m vor den Zielgeräten, ist die Angriffslinie mit 5 cm Breite durchgängig über die gesamte Bahnbreite markiert.
Die Zielgeräte sind auf der 95 m Marke aufgestellt. Die Zielgeräte sind symmetrisch zur Wettkampfbahn aufgestellt. Der Abstand der beiden Zielgeräte beträgt von Mitte zu Mitte 10 m.
Durch die Wettkampfgruppen dürfen keine Markierungen auf der gesamten Wettkampfbahn vorgenommen werden.
5. DIE WETTKAMPFVORBEREITUNG
5.1 Die Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt spätestens 10 Tage vor Wettkampfbeginn beim Veranstalter per Mail an: lewitz_cup_tramm@web.de .
Die Teilnahmegebühr beträgt 15€ pro Gruppe und ist an den Förderverein zu überweisen.
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Tramm
IBAN DE 50230641070003030741
BIC GENODEF1BCH
Raiffeisenbank Hagenow
Eine Anmeldung ist erst erfolgt, wenn die Teilnahmegebühr überwiesen wurde.
5.2 Die Teilnehmerliste
Die Teilnehmerliste wird am Wettkampftag durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt.
5.3 Die Wettkampfpläne
Nach Erhalt der endgültigen Anmeldungen werden die erforderlichen Wettkampf- und Kampfrichterpläne erstellt. Diese werden den Wettkampfgruppen und Kampfrichtern zeitgerecht übergeben.
5.4 Das Auslosen der Startnummern
Die Startreihenfolge wird durch den Veranstalter ausgelost.
5.5 Die Wettkampferöffnung
An der Wettkampferöffnung nehmen alle Mitglieder der Mannschaften und die Kampfrichter teil. Die Organisation obliegt dem Veranstalter.
6. DIE WETTKAMPFDURCHFÜHRUNG
6.1 Der Start
Die Bahnverteilung ist durch die Auslosung entsprechend der Startlisten vorgegeben.
Die Vorbereitungszeit auf den jeweiligen Lauf beträgt maximal 5 Minuten. Wird diese Zeit nicht eingehalten, kann der Starter nach vorheriger Ermahnung einen ungültigen Versuch anordnen.
Die Starthelfer kontrollieren Start- und Bahnnummern und zeigen dem Starter die Startbereitschaft an.
Der Starter gibt die Startkommandos wie folgt: „Auf die Plätze“ und ein Schuss.
Der Start erfolgt mittels Startpistole.
Auf das Kommando „Auf die Plätze“ gehen die Wettkämpfer bzw. Wettkämpferinnen an den Start, ohne dass Hände oder Füße die Startlinie übertreten. Aus Sicherheitsgründen dürfen sich Hände und Füße auf der Startlinie (Schlauch) befinden.
Sind alle Wettkämpfer bzw. Wettkämpferinnen in dieser Ruhestartposition erfolgt das Startkommando Schuss.
Wettkämpfer bzw. Wettkämpferinnen, die vor dem Startsignal als erste Hände oder Füße abgehoben haben oder den Körper bewegten, werden als Verursacher eines Fehlstarts gewertet und erhalten eine Verwarnung.
Wenn der Starter oder die Starthelfer vor dem Startsignal einen unregelmäßigen Start eines Wettkämpfers bzw. einer Wettkämpferin feststellen, sind alle Teilnehmer des Laufes zu stoppen und zur Startlinie zurück zu rufen.
Der/Die wegen Verursachung eines Fehlstarts verwarnte Wettkämpfer/Wettkämpferin hat durch Heben eines Armes zu bekunden, dass er sich seines Verstoßes bewusst ist.
Verursacht ein/e Wettkämpfer/Wettkämpferin einen weiteren Fehlstart, wird er/sie für diesen Versuch ausgeschlossen.
6.2 Der Lauf in den Bahnen
Die Wettkämpfer und Wettkämpferinnen haben während eines Laufes nur jeweils ihre zugeteilte Bahn zu benutzen. Das Verlassen der Laufbahn führt, außer bei Stürzen und Gleichgewichtsverlusten ohne Behinderung anderer, zur Ungültigkeit des Versuchs.
Wenn ein Wettkämpfer bzw. eine Wettkämpferin fremde Hilfe erhält, durch welche Vorteile entstehen, gilt der Versuch als ungültig.
6.3 Das Ziel
Ein Versuch ist gültig, wenn ein Wettkämpfer bzw. eine Wettkämpferin oder eine Mannschaft das Ziel ohne fremde Hilfe und ohne Verletzung der Bestimmungen der jeweiligen Disziplin erreicht bzw. überquert.
Die Zeit wird genommen wenn beide Klappen umgefallen sind. Zusätzlich zur elektronischen Zeitmessung wird parallel per Hand gestoppt.
Jeder Wettkämpfer bzw. jede Wettkämpferin muss im Ziel mit kompletter Bekleidung und Ausrüstung für die jeweilige Disziplin (wie am Start) ankommen. Sollten Ausrüstungsgegenstände (Helm o. a.) während des Laufes zu Boden fallen, sind diese wieder anzulegen. Wird dies nicht getan, so ist das erreichte Ergebnis dieses Laufes ungültig.
6.4 Der Löschangriff
Nach dem Aufruf haben die Mannschaften maximal 5 Minuten Zeit, um die Geräte auf dem Podest entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen abzulegen.
Die Schläuche dürfen auf dem Podest auf beliebige Weise abgelegt werden. Sie dürfen gerollt oder gefaltet sein. Nur die Saugschläuche dürfen über die Umgrenzungsmaße des Podestes hinausragen ohne dass sie den Boden berühren. Bei der Verwendung von 3 A-Saugschläuchen darf eine Kupplung den Boden berühren, der maximale Überstand beträgt jedoch 1,2m. Kupplungen dürfen nicht verbunden sein. Die sichtbare Trennung zwischen den Knaggen muss bei allen Kupplungen mindestens 0,5 cm betragen. Zwischen den Kupplungen sind auch keine anderweitigen Verbindungen (z. B. mittels der Gummierung der Schläuche) zulässig. In die Kupplungen dürfen auch keine anderen Geräte hineinragen.
Die Stellung der Ventile aller Geräte ist beliebig, Blindkupplungen sind nicht erforderlich.
Die Tragkraftspritze darf von der Mannschaft innerhalb der Vorbereitungszeit in Betrieb gesetzt werden. Treten technische Mängel an der Tragkraftspritze auf, hat das Kampfgericht die Entscheidung über einen eventuellen Austausch bzw. auch über eine ggf. erforderliche Laufwiederholung zu fällen.
Die Kampfrichter am Podest müssen das Ende der Vorbereitungszeit 30 Sekunden vor dem Ablauf ankündigen. Weiterhin weisen sie auf Fehler beim Ablegen der Geräte auf dem Podest hin. Nach Ablauf der Vorbereitungszeit muss die Mannschaft das Podest verlassen und außerhalb der Wettkampfbahn Aufstellung nehmen.
Sind die Geräte noch nicht entsprechend der Wettkampfvorschrift abgelegt, darf die Mannschaft nicht starten und der Lauf wird als ungültig erklärt.
Zum Start nimmt die Mannschaft außerhalb der markierten Wettkampfbahn Aufstellung. Der Start ist von der Startlinie von der rechten Seite der Wettkampfbahn zulässig.
Nach dem Startkommando des Starters läuft die Mannschaft zum Podest, kuppelt die 3 B-Schläuche an die Tragkraftspritze und an den Verteiler und legt die C-Leitungen zu jeweils 2 Schläuchen bis zur Angriffslinie aus, wo die Strahlrohrführer/innen ihre Position einnehmen.
Nach der Herstellung der Saugschlauchleitung mittels der beiden Saugschläuche und dem Saugkorb wird aus dem Wasserbehälter Wasser gefördert. Der Saugkorb muss vor dem Eintauchen in den Wasserbehälter vollständig an einen Saugschlauch angekuppelt sein bis zum Ende des Löschangriffes an der Saugschlauchleitung angekuppelt bleiben. Er darf im Wasser weder nachgekuppelt noch gehalten werden. Die Kampfrichter am Podest kontrollieren, ob der Saugkorb nach Beendigung des Laufes noch ordnungsgemäß an der Saugleitung angekuppelt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, wird der Lauf ungültig gewertet. Die Herstellung der Saugleitung kann beliebig erfolgen, jedoch sind Markierungen auf der Bahn nicht gestattet. Der Kuppelzustand der Mittelkupplung der Saugleitung ist während des gesamten Laufes nicht von Bedeutung.
Zur Verhinderung von Beschädigungen der Saugschläuche darf eine Gummimatte für den Bereich der Mittelkupplung verwendet werden. Diese ist durch die Wettkampfmannschaft bereit zu stellen.
Die Strahlrohrführer/innen schießen die Zielklappen mittels Wasserstrahl um. Es ist nicht gestattet, beim Spritzen das Strahlrohr an einen anderen Wettkämpfer/in bzw. auf den Boden auf- bzw. anzulehnen. Die Strahlrohrführung kann in beliebiger Stellung erfolgen, jedoch dürfen sich die Strahlrohrführer/innen nicht gegenseitig unterstützen. Beim gesamten Wettkampf darf kein/e Wettkämpfer/in der Mannschaft die Angriffslinie berühren bzw. übertreten. Das Hinauslehnen über die Angriffslinie in der Luft (z. B. bei der Strahlrohrführung) ist jedoch zulässig.
Das Verlegen der Schlauchleitungen kann in beliebiger Art und Weise und beliebiger Reihenfolge erfolgen, es ist aber aus Unfallschutzgründen nicht gestattet, beim Auslegen der B-Schlauchleitung den Verteiler über die Schulter zu tragen. Dies ist auch bei einem Ziehen der C-Schlauchleitungen mit angekuppeltem Strahlrohr nicht zu empfehlen.
7. DIE ZEITNAHME
Die Zeitnahme erfolgt elektronisch.
Der Start wird durch einen Startschuss gegeben, wodurch die Zeitmessung ausgelöst wird.
Beim Löschangriff erfolgt die Zeitnahme für die jeweilige Mannschaft erst, wenn die zweite Klappe umgefallen ist.
Über die Ergebnisse der elektronischen Zeitnahme wird Protokoll geführt.
Zusätzlich zur elektronischen Zeitnahme sind auf jeder Bahn Handstoppungen durchgeführt. Diese werden separat protokolliert.
Fällt die elektronische Zeitnahme durch Störung bzw. Fehlbedienung in einzelnen Läufen aus, entscheidet der Disziplinkampfrichter über eine Wiederholung des Laufes zu einem späteren Zeitpunkt oder im Ausnahmefall auch über das Heranziehen der Handstoppungszeit.
Bei größeren Störungen oder Ausfällen der elektronischen Zeitnahme entscheidet die Wettkampfleitung Sportwettkampf, ob komplett die Handzeitnahme maßgeblich wird.
Die Handzeitnahme wird durch drei Zeitnehmer ausgeführt. Sie wird mit dem optischen Signal begonnen (Zusammenschlagen einer Starterklappe oder Rauchwolke aus der Pistole).
Es wird die Zeit jener Stoppuhr gewertet, welche die mittlere Zeit anzeigt. Gibt es nur zwei Handzeiten, wird das arithmetische Mittel zwischen den beiden Zeiten für die Wertung genommen.
Die Zeiten werden in Sekunden bis zu 1/100 Sekunden gemessen (z. B. 16,25 sek.).
Nach der Durchführung und Bewertung des jeweiligen Laufes werden die erreichten Zeiten optisch und akustisch bekannt gegeben.
8. DIE WERTUNGEN
8.1 Löschangriff
Die erreichte Zeit im Löschangriff ist für die Platzierung maßgebend.
Von den zwei Versuchen wird der bessere gewertet.
Erreichen zwei oder mehrere Wettkampfmannschaften die gleiche Zeit in ihrem besten Versuch, wird bei der Durchführung von zwei Läufen zur Ermittlung der besseren Platzierung die Zeit des anderen Laufes der Mannschaft mit einbezogen.
8.2 Disqualifikationen
Verstößt ein/e Wettkämpfer/in, oder eine Mannschaft absichtlich oder auf grobe Art gegen die Wettkampfbestimmungen oder die Gebote der Fairness, bricht sie ohne zwingenden Grund eigenmächtig den Wettkampf ab oder behindert sie Wettkämpfer/innen anderer Wettkampfmannschaften bei der Durchführung von Disziplinen schwer, so kann der Hauptkampf-richter eine Disqualifikation beantragen. Der Veranstalter entscheidet darüber.
Ein/e einzelne/r Wettkämpfer/in, der/die sich eines solchen Vergehens schuldig gemacht haben, wird/werden ab diesen Zeitpunkt von der weiteren Teilnahme am Wettkampf ausgeschlossen. Die bis zur Disqualifikation erreichten Platzierungen und Preise bleiben erhalten. Es darf kein/e Ersatzstarter/in dafür eingesetzt werden.
Als Disqualifikationsgrund gelten im Besonderen:
Ungebührliches Benehmen eines/r Wettkämpfers/in oder einer Wettkampfmannschaft gegenüber den Kampfrichtern oder dem Veranstalter.
Vorsätzliche Manipulationen an bereits kontrollierten Geräten
Schweres absichtliches Behindern von Wettkämpfern/innen anderer Wettkampfgruppen.
9. SIEGEREHRUNGEN
9.1 Allgemeines
Die Siegerehrung erfolgt im Anschluss an den Wettkampf
nach kurzer Auswertungspause. Die
Siegerehrung beendet den Wettkampf.
Anlage
1: Wettkampfbahn


Anlage 3: Wasserbehälter

Maße:
Höhe: 0,85m
Breite: 1,0m
Länge: 1,5m
Überstand durch den Rand umlaufend 2,5cm
Anlage 4: Formular für Protest
Protest
Mannschaft: ………………………………
Lauf-Nr.: ………………..
Bahn-Nr.: ……………….
Grund des Protestes:
………………………………………………………………
………………………………………………………………
………………………………………………………………
…………………………………..
Unterschrift Mannschaftsleiter
Eingang des Protestes beim Disziplinkampfrichter :
…………………………. ………………………….
Uhrzeit Kampfrichter
Entscheidung des Kampfgerichts:
Stattgegeben o Abgelehnt o
Begründung:
……………………………………………………………………..
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…………………………. ………………………….
Uhrzeit Kampfrichter